Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer detaillierten Anamnese. Diese umfasst die Vorgeschichte der Symptome sowie Informationen, die im Zusammenhang mit diesen stehen können.
Zum weiteren Informationsgewinn werden medizinische Tests, so z.B. orthopädische, neurologische Test durchgeführt oder Labordiagnostik herangezogen.
Sofern indiziert, wird an einen Arzt verwiesen.
Untersuchung und Behandlung erfolgen, neben einer Sichtinspektion, im wesentlichen mit manuellen Techniken, also mit den Händen.
Für eine solche Untersuchung ist es erforderlich, dass Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden.
Da eine Behandlung etwa 45 Minuten in Anspruch nimmt, kann die Kleidung in Abhängigkeit der weiteren Behandlung auch wieder angezogen werden. Frieren müssen Sie in keinem Fall, wir sorgen für Sie.
Falls Sie sich aus anderen Gründen nicht entkleiden möchten, teilen Sie uns das bitte zu Beginn der Behandlung mit.
Die Honorarabrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Das Honorar für eine osteopathische Behandlungseinheit beträgt ca. 90,-- Euro. Dauer und Umfang der Behandlung richten sich nach dem medizinisch notwendigen Umfang und ergeben sich im Behandlungsverlauf.
Für eine Behandlung werden ca. 45 Minuten eingeplant.
Das Honorar ist unmittelbar fällig und nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen. Einige Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten jedoch anteilig auf freiwilliger Basis. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher muss der Patient die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abklären.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.