“I love my patients I see God in their faces and their form”

Andrew Taylor Still, Begründer der Osteopathie

Osteopathie


Was ist Osteopathie ?

Den Kern der Osteopathie zu beschreiben ist nicht ganz einfach und die Literatur ihrer Gründerväter (Andrew Taylor Still, John Martin Littlejohn usw.) lässt Interpretationsspielraum. So finden Sie viele unterschiedliche Definitionen von Osteopathie.
Oft verstehen Patienten Osteopathie als eine Art weiterentwickelte Manuelle Therapie. Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Deshalb finden Sie hier unser Verständnis von Osteopathie :

Osteopathie ist eine Philosophie und Heilkunde, die in Ihrem Konzept den Körper in seiner Gesamtheit als selbsterneuerndes, selbstregulierendes und selbstheilendes System begreift. 
Dieses System erhält die Gesundheit über das gesamte Leben. Wird es in seiner Funktion, egal in welcher Weise, negativ beeinflusst, können körperliche Symptome oder Krankheit entstehen. Die Osteopathie sieht ihren therapeutischen Ansatz bei den Ursachen dieser negativen Beeinflussung sowie in der Aktivierung des Selbstheilungspotentials des Systems; weniger bei der symptomorientierten Behandlung des entstandenen Krankheitsbildes.

Osteopathen sind dazu ausgebildet, neben einer klinischen Untersuchung des Patienten und einer ausführlichen Anamnese, dieses System mit Hilfe ihrer Hände in seiner Funktion und Dysfunktion einzuschätzen und soweit als möglich zu verstehen. Diese individuelle sensorische Information gibt dem Osteopathen Einblick in die Gesundheit und die Einschränkungen des Körpersystems, um den Selbstheilungsprozess des Organismus bestmöglich zu unterstützen.

Obwohl viele Patienten natürlich ihren aktuellen Gesundheitszustand als körperliche Beschwerden mit medizinischen Symptomen beschreiben, behandelt der Osteopath nicht in erster Linie direkt diesen Beschwerde- und Symptomkomplex sondern viel mehr die Kette der Einflüsse die ihn verursacht haben.

Warum Osteopathie ?

Wenn man die o.g. Beschreibung liest, stellt sich die Frage, warum eigentlich eine osteopathische Behandlung durchgeführt werden sollte? 
Der Körper regelt das Problem doch anscheinend selbst? Warum also eine Therapie, wenn die Gesundheit bereits in ihm steckt ?
Natürlich kommt die Genesung letztlich durch die Selbstheilungskräfte des Organismus, aber der Weg dort hin liegt oft im Nebel oder die Fähigkeit zur Selbstheilung ist reduziert. 
Dann bedarf es Hilfe von außen. Ein Impuls, eine Korrektur oder manchmal reicht es dem Organismus eine Dysfunktion zu spiegeln, damit das selbstregulierende System erkennt, wo Handlungsbedarf ist. 
Das klingt zunächst einfach, bedarf aber einer umfassenden Kenntnis des gesamten Organismus und seiner Zusammenhänge.

Wie diese Hilfe oder dieser Impuls erfolgt, hängt von der Ebene ab, auf der die Dysfunktion liegt. Unsere Therapieansätze reichen daher von manuellen Techniken über somatische Traumaarbeit bis zu spirituell-energetischer Körperbewusstseinsarbeit. Wenn die Problemstellung unseren Kompetenzbereich verlässt, leiten wir Sie an einen Arzt weiter oder empfehlen Ihnen weitere Therapeuten. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne während einer schulmedizinischen Behandlung. 

Wann hilft Osteopathie ?

Konkrete Aussagen zu Erkrankungen, bei denen Osteopathie hilft, sind nicht erlaubt. 
Das ist auch richtig so, denn überall in der Medizin sind Heilversprechen unseriös, deshalb auch bei uns. 
Der menschliche Organismus und seine Erkrankungen sind viel zu komplex, als dass in jedem Fall ein verbindlicher Zusammenhang zwischen Behandlung und Genesung nachgewiesen werden könnte. Oft wird indirekt ein Heilversprechen suggeriert. Das wollen wir nicht.
Jede Therapie hat Ihre Stärken, aber auch Ihre Grenzen. 

Kurz um:
Natürlich deckt Osteopathie ein weites medizinisches Feld ab. Ob eine osteopathische Behandlung zielführend sein kann, bedarf jedoch immer einer Betrachtung im Einzelfall. Deshalb nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wem kann Osteopathie helfen ?

Auch hier gilt das vorher gesagte: 
Für wen eine osteopathische Behandlung sinnvoll sein kann, ist nur im Einzelfall festzustellen !
Es gibt grundsätzlich keine Altersgrenzen und das Spektrum der Anwendbarkeit ist weit. 

Wie läuft eine Behandlung ab und was kostet sie ?

Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer detaillierten Anamnese. Diese umfasst die Vorgeschichte der Symptome sowie Informationen, die im Zusammenhang mit diesen stehen können.
Zum weiteren Informationsgewinn werden medizinische Tests, so z.B. orthopädische, neurologische Test durchgeführt oder Labordiagnostik herangezogen.
Sofern indiziert, wird an einen Arzt verwiesen. 

Untersuchung und Behandlung erfolgen, neben einer Sichtinspektion, im wesentlichen mit manuellen Techniken, also mit den Händen.
Für eine solche Untersuchung ist es erforderlich, dass Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden.
Da eine Behandlung etwa 45 Minuten in Anspruch nimmt, kann die Kleidung in Abhängigkeit der weiteren Behandlung auch wieder angezogen werden. Frieren müssen Sie in keinem Fall, wir sorgen für Sie. 
Falls Sie sich aus anderen Gründen nicht entkleiden möchten, teilen Sie uns das bitte zu Beginn der Behandlung mit.

Die Honorarabrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Das Honorar für eine osteopathische Behandlungseinheit beträgt ca. 90,-- Euro. Dauer und Umfang der Behandlung richten sich nach dem medizinisch notwendigen Umfang und ergeben sich im Behandlungsverlauf. 
Für eine Behandlung werden ca. 45 Minuten eingeplant.
Das Honorar ist unmittelbar fällig und nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen. Einige Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten jedoch anteilig auf freiwilliger Basis. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher muss der Patient die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abklären.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.